JVEG - Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz

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Main author

Bundesjustizministerin

Co-Authors

Weber, EVU (Kommentar)

Type of media

Internet site

Publication type

News (general)

Publication year

2004

Publisher

Bundesjustizministerium

Citation

BMJ.de

Lt. Vorschlag des BMJ gültige Vergütungshöhe


Auszug zu der Einstufung des Unfallanalytikers

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung vom 12. März 2004 das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (Abk. KostRMoG) beschlossen. Damit ist auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verabschiedet, nachdem bereits der Deutsche Bundestag am 12. Februar 2004 in zweiter und dritter Lesung diese Kostenrechtsnovelle einstimmig verabschiedet hat.

Das für den Sachverständigen sehr wichtige
„Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen , Dolmetscher und Übersetzer sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – Abk: JVEG)“

ist in Artikel 2 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ab Seite 68 geregelt und wird schon

zum 1.7.2004

in Kraft treten.

Alle Aufträge nach diesem Stichtag sind nach den neuen
Vorschriften abzurechnen. Artikel 2 des sehr langen Gesetzes betrifft die

SV, das PDF unten beinhaltet nur diesen Ausschnitt. Das gesamte Gesetz ist in www.bmj.bund.de publiziert.


Weitere Infos zum Werdegang hat ein Kollege aus dem Fachbereich Informatik unter www.jveg.de ins Netz gestellt.



Wesentlich für uns sind m.E. folgende Punkte:

1. Honorar des SV (egal ob Unfallanalyse oder Schadengutachten) Gruppe 6 =
75 €, es gibt keine Zuschläge mehr. Bei der Abrechnung
wird jetzt auf halbe Stunden gerundet (z.B. 1 h 10Min. entspricht 1,5 h und
1:40 entspricht 2 Stunden).

2. für Hilfskräfte wird der tatsächlich notwendige Aufwand zzgl. 15% gezahlt
(nach meiner Interpretation des Textes)

3. Fahrkosten 0,30 €/km

4. Textseiten werden über die Anschläge berechnet: pro 1000 Anschläge 0,75 €

5. Kopien 0,5 € /Seite für die ersten 50, alle weiteren 0,15 €/Seite

6. Farbausdrucke werden jetzt wie Fotos behandelt und bringen 2 € für den
Erstabzug und 0,5 € für jeden weiteren,

7. Speichern einer Datei auf Datenträger pro Datei 2,5 €

Kommentare aus Sicht des EVU:

zu 1. Ein SV für Unfallrekonstruktion in Deutschland wird zukünftig mit 75 Euro netto ohne weitere Zuschläge abgespeist. Dieser Betrag soll ausreichend sein, um alle Kosten der Tätigkeit angemessen zu bezahlen. Der Grundgedanke der Novellierung bezogen auf die SV war, dass keine Entschädigung sondern eine Vergütung erfolgen sollte. In der Einstufung spiegelt sich das ebenso wenig wieder, wie in den Höhen der Honorare.
Dass diese Einstufung viel zu niedrig liegt, zeigt sich auch in den Zahlen der IHK Umfrage, die dem Justizministerium vorlag
IHK: Unfallursachen
West: 94,72 €
Ost: 84,48 €
IHK: alle Fachgebiete im Schnitt
West: 88,86 €
Ost: 69,27 €

Eine EIGENE UMFRAGE des EVU ergab für
Unfallursachen
West: 94,89 € (aus 18 Büros)
Ost: 65 € (nur 1 Büro)

Lt. der Mitteilung des DIHT werden also in den alten Bundesländern 88,86 Euro/Std und in den neuen Bundesländern von 69,27 Euro vergütet gemittelt über alle Sachgebiete vergütet. Bei einer Gewichtung von 1:4 folgt aus dieser Umfrage ein Stundensatz von 85 Euro für alle Sachgebiete. Nach der Einstufung in dem Gesetzentwurf liegen alle Berufssparten außer Datenverarbeitern und Unternehmensberater weit unter diesem Mittelwert.

Unsere eigene Umfrage unter Unfallanalytikern hat also einen zwischen Ost und West gewichteten Stundensatz von ca 89 Euro ergeben.
Im Ergebnis bedeutet das, wie schon öfter erörtert, sicher keine Verbesserung der Situation. Reginal kann der Stundensatz dann etwas günstiger sein, wird aber berücksichtigt, dass die alten Sätze schon seit etwa 10 Jahren gelten, verschlechtert sich die Situation unter dem Strich erheblich.

Die EVU erwägt eine Klage vor dem Verfassungsgericht. Zur Zeit wird geprüft, ob der willkürliche Abschlag zu den Ergebnissen der Umfrage einen Widerspruch zu dem Grundgedanken der Vergütungsprinzips darstellt.

zu 6: Zur Zeitist unklar, ob ein farbiger Ausdruck mit zwei Fotos als zwei
oder 1 Farbausdruck gezählt werden soll

zu 4: Damit kann man wirklich keine Schreibkraft
bezahlen. Bei üblichem Layout bedeutet das nur noch 60% der Schreibgebühren
zu dem Ist-Stand. Jder kann das für sich selbst prüfen:. Die
Anschläge zählt man in Word über Extras/Wörter zählen dort die Spalte
Zeichen (mit Leerzeichen).
Was passiert mit den Anlagen (Zeichnungen, Grafiken, Berechnungen) ? Wenn die auch nach Anschlägen abgerechnet werden, drohen erhebliche Verluste.

Artikel 2 (JVEG) oder das gesamte KostRMoG können unten als PDF geladen werden.

Ein gangbarer Weg sind Honoravereinbarungen nach §13 JVEG. Näheres hierzu finden Sie in:

http://www.evuonline.org/admin/Publikationen.asp?MID=1&o2=a&image1.x=0&rs_titel=jveg&rs_datum1=JJJJ&rs_datum2=JJJJ&RP=10&image1.y=0&D=105&O=




Michael Weber, 5.5.2004