Michael Weyde
Björn Kurzke
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Vortrag
2018
27. EVU Conference, Dubrovnik
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Der Nachweis von betrügerischen Schadenfällen ist grundsätzlich nicht eindeutig möglich. Dennoch bieten neben Fahrdatenspeichern insbesondere die Videoaufzeichnungen aus sogenannten Dash-Cams die Möglichkeit, das Fahrverhalten der Beteiligten in einer so hohen Genauigkeit zu rekonstruieren, dass man bei einer Gesamtschau widerspruchsfrei zu der Überzeugung kommen kann, dass eine Kollision absichtlich herbeigeführt worden ist. Die Möglichkeiten der Videoauswertung sind jedoch insbesondere dann eingeschränkt, wenn die Bildrate zu gering und/oder die Bildauflösung unzureichend ist. Moderne Dash-Cams verfügen jedoch teilweise über einen Full-HD-Modus, mit dem unter Tageslicht in der Regel eine hinreichend hohe Bildqualität bzw. Bildauflösung für die Videoauswertung gewährleistet werden kann. Bei Dunkelheit sind jedoch oft der Rekonstruktion des Geschehens mangels Erkennbarkeit detaillierter Referenzpunkte Grenzen gesetzt. Ferner zeigt sich, dass Bildraten unter 10 fps (frames per second, deutsch: Einzelbilder pro Sekunde) nicht geeignet sind, um das dynamische Verhalten von Verkehrsunfällen im Detail auszuwerten. Erst Bildraten von etwa 30 fps erlauben eine hinreichend genaue zeitliche und räumliche Analyse von Fahrbewegung der in einm Video erkennbaren Fahrzeuge außerhalb desjenigen Fahrzeuges, in dem die Dash-Cam eingebaut ist, sowie bei vorhandenen Referenzpunkten an der konkreten Örtlichkeit auch der Bewegung des eigenen Fahrzeuges. Mithilfe der klassischen Vermeidbarkeitsbetrachtung ist es anhand von Videoaufzeichnungen dann durchaus möglich, die für eine normale Abwehrreaktion üblichen Fahrverhalten von den bei absichtlich herbeigeführten Ereignissen typischen Fahrverhalten zu differenzieren. Aus technischer Sicht typisch für absichtlich herbeigeführte Ereignisse ist dabei nicht etwa das einfache Unterlassen einer geeigneten Abwehrreaktion, sondern das Unterbrechen einer zunächst eingeleiteten Abwehrreaktion, insbesondere dann, wenn das Unterbrechen der Abwehrreaktion das Zustandekommen des Anstoßereignisses überhaupt erst ermöglicht hat.
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